Osteopathie & Ernährungstherapie
Osteopathische Behandlungen
Kosten und Behandlung:
Ein Ersttermin dauert ca. 60 Min.
Er beinhaltet eine ausführliche Anamnese und Untersuchung mit einer anschliessenden Beratung zu den Behandlungsmöglichkeiten.
Eine Behandlung ist, abhängig vom Ergebnis der Untersuchung, mit Bestandteil dieses Termins.
Folgebehandlungen:
Je nach Behandlungsform und Ziel dauert ein Termin ca. 50-
Kosten:
Die Kosten fallen gemäss vorheriger Absprache an. Sie liegen in der Regel bei 85,-
Die Abrechnung kann gemäss der Heilpraktikergebührenverordnung erfolgen.
Einige Informationen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen haben wir Ihnen auf der folgenden Seite zusammengestellt: Krankenkassen
Ernährungsberatung
Ablauf und Kosten der Ernährungsberatungen:
Als vorbereitende Grundlage für meine Beratungsarbeit ist ein Ernährungsprotokoll ratsam. Dieses führen Sie über eine Woche lang. Den Protokollvordruck und ein Anmeldeformular stelle ich Ihnen zur Verfügung. Dieses Protokoll und Anmeldeformular senden oder mailen Sie mir bitte ausgefüllt wieder zurück. In einem anschließenden Termin werten wir das Protokoll zusammen aus und erarbeiten ein Ernährungskonzept, welches auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Je nach Beratungsbedarf entscheidet sich, wie viele Termine sinnvoll sind. Oftmals
haben sich bereits drei Termine als geeignete Beratungssequenz bewährt. Zwischen
diesen Terminen liegen in der Regel ca. 3-
Preise für Ernährungsberatung:
Beratungseinheit: 69,-
Ernährungsprotokoll: 20,-
Die Kosten der Dienstleistung stelle ich Ihnen als Patient in Rechnung. Diese können sie entweder bar vor Ort oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt per Überweisung bezahlen.
Für gemäß § 20 und § 43 SGB V durchgeführte Beratungen können Sie für sich von den gesetzlichen Krankenkassen eine Bezuschussung beantragen. Sprechen sie diesbezüglich bitte Ihre Krankenkasse rechtzeitig darauf an. Die Kostenerstattung seitens der Krankenkasse und die dazugehörigen Modalitäten erfolgt ausschließlich mit dem Patienten und der Krankenkasse. Unabhängig von einer Bezuschussung durch die Krankenkassen werden Ihnen die Kosten für die Beratung als Patient in Rechnung gestellt und sind wie bereits genannt fällig. Falls Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, lasse ich Ihnen diesen gerne zukommen.
Eine Abrechnung gemäß Heilpraktikergebührenordnung ist nach Absprache möglich.
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